Haushaltsplan

Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan enthält alle die bei der Gemeinde Engelskirchen im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorgesehenen
Geld
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne entsprechend der vorhandenen Produkte. Auf den folgenden Seiten können Sie aktuelle und zurück liegende Haushaltspläne der Gemeinde Engelskirchen einsehen:

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat in Gummersbach) angezeigt. In der Regel wird sie einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht. Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses hingewiesen (2. Auslegung).

Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt im Fachbereich 2 - Zentrale Dienste - der Gemeinde Engelskirchen während der allgemeinen Bürozeiten. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.

Ansprechpartner

Ansprechpartner
Stefan Meisenberg
Kämmerer
Teléfon: (02263) 83-116
Fax: (02263) 83-8116
stefan.meisenberg@engelskirchen.de

Laszlo Kotnyek
Fachbereichsleiter - Zentrale Dienste
Telefon: (02263) 83-115
Fax: (02263) 83-8115
laszlo.kotnyek@engelskirchen.de