Die Gleichstellungsbeauftragte
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Deshalb verpflichtet nunmehr § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern grundsätzlich, hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Gemeinde Engelskirchen ist dieser Aufgabe nachgekommen und hat Frau Petra Klee zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- ist Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen in Sachen "Gleichberechtigung" von Frau und Mann.
- vermittelt Kontakte zu Bildungs- und Beratungseinrichtungen, hilft und unterstützt ratsuchende Frauen in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungs- und Beratungsstellen.
- informiert Frauen über Möglichkeiten zur Rückkehr in den Beruf
- arbeitet in verschiedenen Verwaltungsbereichen mit, wenn sie Frauen betreffen, und überprüft Ausschuß- und Ratsvorlagen auf frauenrelevante Themen
- pflegt Kontakte mit Frauengruppen, -organisationen und -verbänden, arbeitet mit Gewerkschaften und Weiterbildungseinrichtungen zusammen
- arbeitet zum Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder

- setzt sich für Maßnahmen ein, die das Bewußtsein von Gleichberechtigung in Partnerschaft, Beruf und Familien fördern
- ist Ansprechpartnerin für Frauen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren
Nach telefonischer Vereinbarung führt sie Sprechstunden durch, um Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zu helfen.
Sofern Sie die Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch nehmen wollen, wenn Sie Anregungen und Beschwerden haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Ansprechpartnerin
![]()
Petra Klee
Telefon: (02263) 83-195
Fax: (02263) 83-8195
petra.klee@engelskirchen.de
Öffnungszeiten
![]()
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr