Bürgerservice, Rat und Verwaltung
Ortsrecht
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt in seinem Artikel 28 II S. 1 den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die unmittelbar von ihnen gewählten Gemeindevertretungen das Recht , eine Ortsgesetzgebung zu schaffen, die sehr stark das örtliche Leben und das Arbeiten der Verwaltung beeinflusst.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelskirchen haben sich über Rat und Verwaltung ein Ortsrecht gegeben. Hier wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich schnell und umfassend über nahezu alle Regeln des kommunalen Wirkungskreises unterrichten zu können.
- Ablösesatzung
- Abwasserbeseitigungssatzung
- Abwassergebührensatzung
- Beitragssatzung nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
- Betriebssatzung Gemeindewerk Abwasserbeseitigung
- Bürgerentscheidsatzung
- 1. Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung im Bereich Engelskirchen
- 1. Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung im Bereich Ründeroth
- Erschließungsbeitragssatzung
- Ehrenordnung
- Ehrungsrichtlinien
- Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Entgeltsatzung Offene Ganztagsschule
- Freiwillige Feuerwehr - Kostenersatzsatzung
- Freiwillige Feuerwehr - Ersatz des Verdienstausfalls
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
- Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
- Geschäftsordnung Verwaltungsrat GWE
- Gebührensatzung für Märkte und andere Veranstaltungen
- Hauptsatzung
- Hundesteuersatzung
- Kommunalunternehmenssatzung GWE
- Obdachlosenunterkünfte- und Gebürensatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung - Nummerierung der Häuser
- Ordnungsbehördliche Verordnung - Sperrzeit
- Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Schutzsatzung für den Ortskern Ründeroth
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Vergnügungssteuersatzung
- Verwaltungsgebührenordnung
- Wasserversorgungssatzung
- Wochenmarktsatzung
- Zuständigkeitsordnung