Sascha Hoffmann hat ein Problem und fragt den Bürgermeister:
Hallo Herr Dr. Karthaus,ich habe ein großes Problem.
Und zwar wurde mein Auto nun zum 4. mal in der Nacht in der Bergischen Strasse angefahren von einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Die Schäden belaufen sich mittlerweile auf mehr als 5000 Euro die ich selber zahlen muss da sich in Engelskirchen keine Zeugen finden lassen und die Polizei nichts gegen Unfallflüchtige unternehmen kann ohne Zeugen.
Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht mehr leisten mein geld in Fehler anderer Leute zustecken.
Es ist schon alleine ein frechheit von mir zu verlangen das ich 5000 Euro in die Reperatur meine Fahrzeuges stecken muss ohne mich darüber aufzuregen.
Bei dem einen mal hat scheinbar ein LKW Fahrer meine komplette Autoseite von vorne bis hinten eingedrückt.
Die gesamte Seite musste neu gemacht werden. Alle Charackterkanten die mein Wagen hatte waren nicht mehr vorhanden. Die Kosten könne Sie sich ja mit sicherheit vorstellen.
Ist abgehauen...
2x: Ein / Ausparkender Wagen hat mir mein Heck abgefahren. Ist abgehauen...
Vor 2 Nächten hat mir ein Wagen meine Front kaputt gefahren. Mein Blinker ist rausgebrochen, meine Frontschürze ist zerkratzt und verbeult und eine dicke Beule im Kotflügel
Wenn Sie sich selber ein Bild davon machen wollen, der Wagen steh in der Bergischen Strasse 33. Nummernschild GM-II-52 Ford Mustang: Der Schaden wird ca 2000 - 3000 Euro betragen die ich nun wieder selber tragen muss!
(nebenbei Bemerkt: Eine Teilkasko Versicherung zahlt nur Schäden welche ich dem Auto zufüge. Vandalismus wird nur bei Vollkasko bezahlt.)
Mir als Bürger sind jedoch die Hände gebunden.
Ich würde gerne an meinen Wohnzimmerfenster eine Kamera Installieren um mein Auto nachts zu überwachen und meinen Besitz zu schützen bzw demjenigen der meint mir in mein Auto zu fahren und dann abzuhauen klar anzuzeigen.
Die Gesetze jedoch verbieten mir eine überwachung da ich einen öffentlichen Parkplatz überwachen würde.
Ich wäre Dankbar wenn sie sich meiner Sache annehmen und mir sagen könnten was ich nun tun soll.
Wie gesagt das Geld musste ich nun ausgeben... Das werd ich nie weider sehen und die Anzeigen gegen unbekannt wurden nach und nach eingestellt...
Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Hoffmann
Herr Dr. Karthaus antwortet Herrn Hoffmann:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Ihre Verärgerung über die wiederholten Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug kann ich sehr gut nachvollziehen. Wie Sie bereits in Ihrer E-Mail selbst ausgeführt haben, ist allerdings eine Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen durch Privatpersonen nicht zulässig.
Jedoch ist auch eine Videoüberwachung durch die Gemeinde Engelskirchen in dem von Ihnen angesprochen Bereich nicht möglich. Rechtsgrundlage für eine solche Überwachung öffentlicher Verkehrsflächen ist § 15 a des Polizeigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (PolG). Überwachbar sind danach öffentlich bzw. allgemein zugängliche Orte, an denen das Begehen von Straftaten aufgrund der örtlichen Verhältnisse besonders zu erwarten ist. Bei dem überwachten Ort muss es sich somit um einen Kriminalitätsschwerpunkt handeln, an dem die Kriminalitätsbelastung deutlich höher ist als allgemein.
Diese Voraussetzungen sind in der Örtlichkeit nicht gegeben.
Leider gibt es für Ihren Fall kein Patentrezept. Da die bisherigen Beschädigungen zu Ihren Lasten gingen, empfehle ich Ihnen aber zur Vermeidung weiterer Schäden ihr Fahrzeug nicht mehr unmittelbar an der B55 abzustellen sondern die im Umfeld öffentlichen Parkplätze aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gero Karthaus
Bürgermeister


