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Kreissparkasse Köln

Herr Sträßer schreibt zum Thema AggerEnergie:

Wappen Ek Sehr geehrter Herr Dr. Karthaus,

ich habe soeben den Leserbrief von Herrn Nette und die Stellungnahme von Herrn Meisenberg gelesen.
Hier wird ganz klar behauptet, dass Zahlungen - bzw. Vergleichzahlungen in Höhe von 70 - 80 % des Energieversorgers unter Stillschweigen des Empfängers geleistet wurden !!!!!

Hierzu gab es doch ein unumstrittenes BGH - Urteil und seitens der Bürgervertretung wurde in diesem Fall für eine "Gleichbehandlung" eines jeden Bürgers ausgesprochen !
Warum blockiert "unsere Gemeinde" ( also auch Sie ) die Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren ?
Als Vertreter der Bürger sollten Sie ( oder Ihre Vertreter ) hier doch 100 % im Thema sein, finde ich zumindest !
Da die Gemeinde EK aber auch Gesllschafter der AggerEnergie ist, könnte es hier evtl. zu einem Interessenkonflikt kommen !!!???
Die Angelegenheit wird jedenfalls von mir und einigen Bürgern "Ihrer Gemeinde" weiterhin intensiv verfolgt.

Mit freundlichem Gruß

Kai Sträßer

Herr Dr. Karthaus antwortet:

Sehr geehrter Herr Sträßer,

wie bereits in der Antwort an Herrn Nette dargestellt, sind der Gemeinde Engelskirchen bisher keine entsprechenden Vergleichsangebote der AggerEnergie bekannt. Unabhängig davon, kann von einer Blockade der Rückerstattung von Energiekosten keine Rede sein. Die Gemeinde Engelskirchen ist mit 4,3% an der AggerEnergie beteiligt und hat trotz dieser Minderheitsbeteiligung die Agger Energie aufgefordert, entsprechend des Ratsbeschlusses alle Kunden bei der Rückzahlung zuviel gezahlter Kosten gleich zu behandeln. Unabhängig von der Frage, wann man von zuviel gezahlten Kosten sprechen kann, ist die Gemeinde Engelskirchen ihrer politischen Aufgabe (Gleichbehandlung aller Kunden) und ihrer Aufgaben als Minderheitsgesellschafter der AggerEnergie nachgekommen, ohne das es zu einem Interessenkonflikt gekommen ist.

Zu einem Interessenkonflikt könnte es allerdings kommen, wenn das Geschäftsergebnis der AggerEnergie aufgrund einer flächen- bzw. deckenden Rückzahlung einbrechen würde und die Gewinnausschüttung an die Gemeinde wegfallen würde. Mit dieser Gewinnausschüttung finanziert die Gemeinde nämlich seit Jahren für ihre Bürger das Panoramabad Engelskirchen.