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Kreissparkasse Köln

Herr Nette fragt:

Wappen Ek Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit einstimmigen Beschluss hat 2008 der Gemeinderat beschlossen, im Falle einer Rückerstattung der zuviel bezahlten Gasgebühren an Fa. Agger Enerie, dass alle Kunden gleich behandelt werden sollen!

In der letzten Woche hat Fa. A.G. den durch einen Anwalt klagenden Kunden einen
Vergleich bis zu 80 % der Forderungen angeboten, wenn Sie darüber Stillschweigen !
Die jewiligen Zahlungen wurden bereits geleistet ! Ich hatte in 2009 meine Forderung
ebenfalls angemeldet u. bin abgewiesen worden ! Was sollen diejenigen jetzt tun, die
sich keinen Anwalt leisten konnten ! Für Ihr Feedback bedanke ich mich !

Mit freundlichen Grüßen
Nette
 

Herr Meisenberg antwortet:

Sehr geehrter Herr Nette,

es ist richtig, dass der Gemeinderat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen hat, die AggerEnergie aufzufordern, alle Kunden im Falle eines Rückerstattungsanspruches gleich zu behandeln.

Von einem, wie von Ihnen zitierten Angebot an klagende Kunden ist mir nichts bekannt und die Gemeinde Engelskirchen kann sicherlich nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen oder Ihnen im Rahmen einer Rechtsberatung Vorschläge für ein weiteres Vorgehen unterbreiten.

Unbestritten ist allerdings unter den Gesellschaftern der AggerEnergie, zu denen auch die Gemeinde Engelskirchen zählt, dass die Umsetzung einer solchen Forderung kaum darstellbar sei und sicherlich Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft haben würde, von dem die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelskirchen jedes Jahr in einem sehr hohen Maße durch die Gewinnausschüttung partizipieren.

Ich kann Ihnen lediglich empfehlen, sich nochmals an die AggerEnergie zu wenden. Ich bin mir sicher, dass man dort Ihr Ansinnen aufgreifen wird und ihnen die Zusammenhänge erläutern wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meisenberg
Allg. Vertreter Bürgermeister