Kehrdienst und Winterwartung in der Gemeinde Engelskirchen-Wer muss sich um was kümmern?
Nachdem sich der Winter langsam dem Ende zuneigt, möchte die Gemeinde Engelskirchen die Thematik der Straßenreinigung etwas detaillierter erläutern.Unter dem allgemeinen Bergriff „Straßenreinigung“ ist sowohl die Winterwartung als auch der Kehrdienst zu verstehen.
Wie in den meisten anderen Gemeinden um uns herum befinden sich in unserer Gemeinde aber nicht nur Straßenteilstücke, die in der Zuständigkeit der Gemeinde Engelskirchen liegen, sondern es gibt mehrere andere Verantwortliche (sogenannte Baulastträger) anderer Straßen, die für Ihre Anlagen eigenständig verantwortlich sind.
Reinigungspflicht
Die Bundesautobahn A4 führt in Ost - Westrichtung durch die Gemeinde.
Verantwortlich ist das Bundesautobahnamt mit Sitz in Krefeld.
Die Bundesstraße B 55 schlängelt sich entlang des Aggertals von Ehreshoven bis Osberghausen, während die Bundesstraße B 56 nur die Gemeinde im Randbereich von Forst in Richtung Brächen tangiert.
Verantwortlich ist der Landesbetrieb Straßenbau - Niederlassung Gummersbach.
Fast alle Landstraßen verlaufen auf dem Gemeindegebiet überwiegend in Nord-Südrichtung und haben Anschluss an die oben beschriebene Bundesstrasse B 55. Hierzu gehören folgende Straßen:
• Landstraße L 153 von Loope nach Marialinden
• Landstraße L 299 von Engelskirchen nach Lindlar
• Landstraße L 306 von Engelskirchen nach Neuremscheid
• Landstraße L 302 von Madonna nach Daxborn/B 56
• Landstraße L 307 von Ründeroth „Im Krümmel“ nach Apfelbaum/Birnbaum
• Landstraße L 336 von Wiehlmünden „Kümmelecke“ nach Weiershagen
Verantwortlich ist der Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Gummersbach.
Kreisstraßen gibt es auf dem Gebiet der Gemeinde Engelskirchen nur 2 Stück.
Zum einen die Kreisstraße K 19, von der Gelpestraße Neumoresnet in Richtung Lindlar und die Kreisstraße K 47 von Ründeroth nach Kaltenbach.
Verantwortlich ist grundsätzlich der Oberbergische Kreis. Durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erfolgt die Aufgabenerfüllung durch den Landesbetrieb.
Jetzt zu den Verantwortlichkeiten der Gemeinde Engelskirchen:
Sie hat sowohl die Gemeindestraßen innerhalb der „Ortslagen“ als auch die Bundes-, Land- und Kreisstraßen innerhalb der „Ortsdurchfahrten“ zu reinigen.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten/Ortslagen sind die oben genannten Straßenbaulastträger im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung für die Straßenreinigung verantwortlich.
Der Begriff der „Ortsdurchfahrt“ ist allerdings nicht identisch mit dem straßenverkehrsrechtlichen Begriff der sogenannten „geschlossenen Ortslage“, welche durch die bekannten großen gelben Ortstafeln gekennzeichnet ist. Die Ortsdurchfahrten (an Bundes-, Land- und Kreisstraßen) im straßentechnischen Sinne sind durch entsprechende Pfosten oder OD-Steine markiert, die leider nicht immer wahrzunehmen sind.
Straßenreinigung „Winterwartung“:
Anders als vielfach von der Bevölkerung eingeschätzt, besteht für den Bereich der Winterwartung keine flächendeckende Verpflichtung der Gemeinde.
Die Winterwartung umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen und das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Die Gemeinden können die Reinigung der Gehwege durch Satzung den Eigentümern der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegen. Dies betrifft auch die Fahrbahnen, soweit dies unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist. In der Gemeinde Engelskirchen ist die Übertragung und Umfang der Reinigungspflicht durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.
Straßenreinigung „Winterwartung“ innerorts:
Die Winterwartung innerhalb der Ortslagen ist für alle Gehwege und kombinierten
Rad-/Gehwege auf die Anlieger durch Satzung übertragen worden. Darüber hinaus ist auch noch die Winterwartung für verkehrsunbedeutende Straßen, Straßenteilstücke und Stichwege auf die Anlieger übertragen worden. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Fundstelle: Internetseite der Gemeinde www.engelskirchen.de/imperia/md/content/cms217/ortsrecht/stra__enreinigungssatzung_3._nt.pdf ) sind diese Straßen im Einzelnen aufgeführt. Der Winterdienst auf separaten Radwegen innerhalb der Ortsdurchfahrt hat von der Gemeinde zu erfolgen.
Straßenreinigung „Winterwartung“ außerorts:
Die Winterwartung ist außerhalb der Ortslagen und Ortsdurchfahrten nur an besonders verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen rechtlich erforderlich. In der Gemeinde Engelskirchen wird allerdings seit mehreren Jahrzehnten auf den Gemeindestraßen auch außerhalb der Ortslagen zum Wohle der Bürger eine umfangreiche Winterwartung durchgeführt, obwohl das aus rechtlichen Gründen in diesem Umfang nicht zwingend erforderlich ist.
Straßenreinigung „Kehrdienst“ innerorts:
Im o.g. Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Straßen und Straßenteilstücke aufgeführt, die im Auftrag der Gemeinde in der Regel einmal monatlich maschinell gereinigt werden. Es handelt sich hierbei um Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie stark frequentierte Gemeindestraßen oder Teilstücke innerhalb von Ortslagen bzw. Ortsdurchfahrten.
Alle übrigen Gemeindestraßen sind innerhalb der Ortslagen von den Anliegern zu reinigen.
Die Reinigung sämtlicher Gehwege oder kombinierter Rad-/Gehwege innerhalb der Ortslagen ist auf die Anlieger übertragen worden.
Bei erkennbar durch unterschiedlichen Belag oder sonstiger Markierung oder Beschilderung separaten Rad- und Gehwegen innerhalb der Ortslagen sind die Anlieger für die Gehwegreinigung und die Gemeinde für die Reinigung des Radweges zuständig.
Straßenreinigung „Kehrdienst“ außerorts:
Außerhalb der Ortslagen/Ortsdurchfahrten besteht grundsätzlich keine Straßenreinigungspflicht, sondern nur eine Verpflichtung zur Reinigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.
Übertragung der Aufgabe „Winterwartung“ auf einen „Dritten“:
Die Gemeinde Engelskirchen hat die Aufgabe der praktischen Durchführung der Winterwartung auf den gemeinsam mit der Gemeinde Lindlar betriebenen Bauhof TEBEL (Technischer Betrieb Engelskirchen / Lindlar) übertragen. Der TEBEL arbeitet deshalb als sogenannter „Erfüllungsgehilfe“ in eigener Verantwortung für die Gemeinde. Unabhängig von dieser Aufgabenübertragung bleibt die Gemeinde Engelskirchen aber in der grundsätzlichen Verantwortung für die Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen und hat deshalb auch eine entsprechende Überwachungspflicht für die beauftragten Leistungen.
Wenn Sie weitere Auskünfte zum Thema Straßenreinigung haben möchten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Baldur Neubauer, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen Tel. 02263/ 83-190;
baldur.neubauer@engelskirchen.de


