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Informationen zur Dichtheitsprüfung

Bekanntmachung1 Jetzt regelmäßige Bürgerberatungsstunde der Gemeinde

Mit § 61 a des Landeswassergesetzes NRW wurde geregelt, dass Eigentümer von
Hausgrundstücken ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen müssen.

Rund um das Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen“ bietet die Gemeinde Engelskirchen ab sofort jeden Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr eine Bürgerberatungsstunde an.


Die Bürgerberatung findet im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen in den Zimmern 09 und 14 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.engelskirchen.de/cms217/upbi/dichtheitspruefung/ Gemeinde Engelskirchen
Gemeindewerk Abwasserbeseitigung
Baldur Neubauer
- Betriebsleiter -